Inhaberpapiere
Aus WISSEN-digital.de
Wertpapiere, über die der jeweilige Besitzer volles Verfügungsrecht (inklusive Eigentumsrechte) hat. Der Inhaber dieser Wertpapiere ist ohne einen zusätzlichen Nachweis berechtigt, die mit den Inhaberpapieren verbundenen Rechte für sich geltend zu machen. Zu den Inhaberpapieren zählen unter anderem Obligationen, Inhaberaktien oder Pfandbriefe.
Kalenderblatt - 27. April
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |