Föderalismus

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(lateinisch: foedus, "Bund", "Bündnis, Vertrag")

staatliches Ordnungsprinzip, dessen zentrales Element die Zusammensetzung eines Bundesstaates aus mehreren Gliedstaaten (Bundesstaaten, -länder, Provinzen o.Ä.) ist, sodass eine vertikale Gewaltenteilung entsteht. Dabei wird die Selbstbestimmung der Gliedstaaten in bestimmten Bereichen, das Bestehen eigener Verwaltungsstrukturen auf Ebene der Gliedstaaten sowie die Kompetenz der Einzelstaaten, eigene Steuern zu erheben, gesetzlich festgeschrieben. Der Bundesstaat besitzt innerhalb des Gesamtgebildes die Funktion der Ordnungsmacht. Wenn Angelegenheiten nicht dezentral geregelt werden können oder der Gesamtheit Nachteile erbringen würden, so werden sie in den Aufgabenbereich des Bundes übertragen (z.B. Außenpolitik). Für die Bildung von großen politischen Gebilden gewinnt der Föderalismus zunehmende Bedeutung als Ordnungsprinzip, z.B. im Prozess der Einigung Europas im Rahmen der Europäischen Union.

Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Artikel 20 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat; dieses Verfassungsprinzip ist unabänderbar (nach Art. 79 Absatz 3 GG). Die Länder besitzen in den ihnen vom Grundgesetz zugeschriebenen Bereichen (Kultur, Polizei u.a.) die höchste Staatsgewalt; außerdem ist die Verwaltung beinahe ausschließlich Länderaufgabe. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nach dem Grundgesetz vorrangig beim Bund (über ausschließliche und Rahmengesetzgebung); im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung können die Länder Gesetze erlassen, wenn der Bund keine gibt. Außerdem haben die Länder über den Bundesrat Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung des Bundes. Der Bund besitzt in Rechtsfragen die höhere Kompetenz, denn das Bundesrecht bricht Landesrecht.

Eine andere Form des Föderalismus besteht in den Vereinigten Staaten seit 1789. Die Aufgabenfelder zwischen Bund und Bundesstaaten wurden nicht nach Kompetenzarten (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung) verteilt, sondern nach Politikbereichen gegliedert, sodass die meisten Institutionen dupliziert, auf Staaten- und auf Bundesebene, existieren.

Ggs. zu: Zentralismus


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