Übereignung

    Aus WISSEN-digital.de

    Übertragung von Eigentum an einer Sache; bei Grundstücken durch Auflassung und Grundbucheintragung (§§ 873 ff. Bürgerliches Gesetzbuch), bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe (§§ 929 ff. BGB).