Vorbeugehaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Inhaftierung von Personen ohne gerichtliche Verurteilung auf Grund der Annahme eines zukünftigen Rechtsbruchs der Personen. Nach Artikel 104 des Grundgesetzes muss ein Inhaftierter spätestens am Tag nach der Inhaftierung einem Richter vorgeführt werden.