Verwaltungsgerichtsbarkeit

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    dient der rechtlichen Überprüfung insbesondere von Verwaltungsakten. Sie wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden organisatorisch getrennte Verwaltungsgerichte wahrgenommen. In der Regel ist eine Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur möglich, wenn zuvor ein Einspruch, Widerspruch oder eine Beschwerde bei der betreffenden Behörde selbst eingereicht wurde. Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene zählen neben dem Bundesverwaltungsgericht auch der Bundesfinanzhof und das Bundessozialgericht.