Verfassungsfeind

    Aus WISSEN-digital.de

    Dieser Begriff wurde durch den Radikalenerlass 1972 als innenpolitischer polemischer Begriff in die öffentliche Diskussion eingeführt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff nicht aufgeführt. Als Verfassungsfeinde gelten diejenigen Personen, die politisch extreme Meinungen vertreten, insbesondere Kommunisten und Angehörige links- und rechtsextremer Gruppierungen.