Verfassungsfeind
Aus WISSEN-digital.de
Dieser Begriff wurde durch den Radikalenerlass 1972 als innenpolitischer polemischer Begriff in die öffentliche Diskussion eingeführt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff nicht aufgeführt. Als Verfassungsfeinde gelten diejenigen Personen, die politisch extreme Meinungen vertreten, insbesondere Kommunisten und Angehörige links- und rechtsextremer Gruppierungen.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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