Urhebervertragsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für den Vertrag zwischen dem Urheber und einem Verwerter der geschöpften Sache. Inhalt sind meist die Regelungen von Rechts- oder Lizenzübertragungen. Das neue Urhebervertragsrecht trat mit einer Verbesserung für die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke und der Situation der Urheber am 1.7.2002 in Kraft.