Untersuchungsausschuss
Aus WISSEN-digital.de
zur Klärung eines strittigen Tatbestandes oder zur Überprüfung von Beschuldigungen eingesetzter Ausschuss. Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Regierung. Beauftragung durch ein Parlament, ein internationales Gericht oder eine internationale Körperschaft, z.B. die UNO. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist meist mit dem Recht der Zeugenvernehmung anstelle des Richters ausgestattet. In der Bundesrepublik Deutschland ist ein Untersuchungsausschuss nach der Stärke der Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt.
Kalenderblatt - 15. Mai
1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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