Unerlaubte Handlung
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(§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) schuldhafter, widerrechtlicher Eingriff in ein fremdes Rechtsgut, durch den ein Schaden entsteht (z.B. Verletzung eines Eigentumsrechtes, Körperverletzung, Verletzung allgemeiner Sorgfaltspflichten, Amtspflichtverletzung); verpflichtet neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen zu Schadensersatz.
Kalenderblatt - 28. April
1947 | Thor Heyerdahl startet mit dem Balsafloß "Kon-Tiki" zur Reise durch den Pazifik. |
1952 | Der japanische Friedensvertrag tritt in Kraft. |
1977 | Die Urteile im Stammheimer Terroristenprozesses werden verkündet. |