Ultrakurzwellen

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Abk.: UKW;

    Ultrakurzwellen sind Funkwellen im VHF-Bereich (Meterwellenbereich) mit den Wellenlängen 10 bis zu 1 m und den Frequenzen von 10 bis 300 MHz. Der Begriff Ultrakurzwellen ist allerdings nur für den Bereich der Meterwellen gebräuchlich, wenn es den FM-Hörrundfunk (frequenzmodulierter Hörrundfunk) betrifft. Somit umfasst der UKW-Bereich im engeren Sinne Wellen der Längen 3,43 bis 2,78 m und Frequenzen von 87,5 bis 108 MHz. Dieses Band II innerhalb des Bandes 8 des VHF-Bereiches ist für den FM-Hörrundfunk reserviert. Das Band II ist ferner in Kanäle mit genauen Kanalbreiten und Kanalabständen (300 kHz) aufgeteilt.

    Ultrakurzwellen breiten sich wie das Licht geradlinig aus und sind bündel-, brech- und reflektierbar. Sie werden von den Hüllen der Erdatmosphäre (Ionosphäre und Troposphäre) nur in seltenen Fällen reflektiert (Auftreten von Überreichweiten). Deshalb ist die Übertragung nur auf ungefähre Sichtweite - bis zum so genannten Radiohorizont - möglich. Folglich können die gleichen Frequenzen auf Grund der Reichweitenbegrenzung der Ultrakurzwellen mehrfach belegt werden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.