Treu und Glauben

    Aus WISSEN-digital.de

    anständiges, (nicht arglistiges) Verhalten im Rechtsverkehr. Im Schuldrecht ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (vgl. § 242 Bürgerliches Gesetzbuch).