Territorialitätsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    1. allgemein: Grundsatz, nach dem ein bestimmtes Recht für ein bestimmtes, räumlich abgegrenztes Gebiet gilt. Löste in Deutschland im 12./13. Jahrhundert das Personalitätsprinzip ab.
    1. im internationalen Privat- und Strafrecht der Grundsatz, nach dem eine Person den Gesetzen des Staates unterworfen ist, in dem sie sich aufhält. Ausnahmen gibt es nur bei diplomatischer Immunität.
    1. ausschließliche Zuständigkeit eines Staates zum Erlass von Hoheitsakten auf dem eigenen Territorium (Gebietshoheit).

    Kalenderblatt - 30. April

    1849 Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab.
    1945 Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet.
    1975 Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende.