Syndikat
Aus WISSEN-digital.de
Form der Kartellbildung; das Syndikat ist die straffste Organisationsform des Kartells. Es besteht aus einem Verkaufskontor, das alleine befugt ist, die Erzeugnisse der angeschlossenen Unternehmen zu veräußern; diese müssen also die gesamte Produktion an das Syndikat abliefern. Dadurch können die Produktionsmenge und die Preise von einer Stelle aus zentral gelenkt werden. Das Syndikat basiert auf der ständigen Kontrolle der Mitglieder.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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