Strafmündigkeit
Aus WISSEN-digital.de
das Bewusstsein und die nötige Reife, zu erkennen, dass man eine Straftat begangen hat, und die Befähigung, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die uneingeschränkte Strafmündigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein; ab dem 14. Lebensjahr eingeschränkte Strafmündigkeit im Rahmen des § 3 Jugendgerichtsgesetz, bis zum 14. Lebensjahr Strafunmündigkeit.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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