Strafgesetzbuch
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: StGB;
zentraler Gesetzestext des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland; regelt die Tatbestände und das zu verhängende Strafmaß aller einschlägigen strafbaren Handlungen; baut in mehrfacher Abänderung und Überarbeitung auf dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 auf (Neufassung 1987).
Das Strafgesetzbuch ist unterteilt in einen allgemeinen Teil, der die allgemeinen Grundbegriffe, die für alle Straftaten gelten (wie Versuch, Teilnahme, Geltungsbereich des Strafrechts usw.), regelt, und einen besonderen Teil, der die einzelnen Delikttatbestände (Diebstahl, Körperverletzung usw.) festlegt.
Kalenderblatt - 18. Juli
1922 | Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert. |
1930 | Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden. |
1949 | Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). |
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