Strafgesetzbuch

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    Abk.: StGB;

    zentraler Gesetzestext des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland; regelt die Tatbestände und das zu verhängende Strafmaß aller einschlägigen strafbaren Handlungen; baut in mehrfacher Abänderung und Überarbeitung auf dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 auf (Neufassung 1987).

    Das Strafgesetzbuch ist unterteilt in einen allgemeinen Teil, der die allgemeinen Grundbegriffe, die für alle Straftaten gelten (wie Versuch, Teilnahme, Geltungsbereich des Strafrechts usw.), regelt, und einen besonderen Teil, der die einzelnen Delikttatbestände (Diebstahl, Körperverletzung usw.) festlegt.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.