Stimmrecht
Aus WISSEN-digital.de
- zum Wahlrecht gehörendes Recht auf Teilnahme an Wahlen. Nach deutschem Wahlrecht ist das Stimmrecht an die Volljährigkeit sowie die Staatsangehörigkeit gebunden.
- nach dem Aktiengesetz das Recht an Abstimmungen auf Gesellschafterzusammenkünften teilzunehmen, das derjenige hat, der mindestens eine Aktie eines Unternehmens besitzt. Die Form der Abstimmung wird in den Satzungen festgelegt. Das Stimmrecht kann auch von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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