Stimmrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. zum Wahlrecht gehörendes Recht auf Teilnahme an Wahlen. Nach deutschem Wahlrecht ist das Stimmrecht an die Volljährigkeit sowie die Staatsangehörigkeit gebunden.
    1. nach dem Aktiengesetz das Recht an Abstimmungen auf Gesellschafterzusammenkünften teilzunehmen, das derjenige hat, der mindestens eine Aktie eines Unternehmens besitzt. Die Form der Abstimmung wird in den Satzungen festgelegt. Das Stimmrecht kann auch von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden.