Statutum in favorem principum
Aus WISSEN-digital.de
1231 von Kaiser Friedrichs II. Sohn Heinrich (VII.) erlassenes Reichsgesetz, von den Fürsten erzwungen, beschnitt die Rechte des Königs in den landesherrlichen Territorien; entscheidender Schritt zur Ausbildung der Landeshoheit und Machtentfaltung der "Landesherren" (Ausdruck erstmals in diesem königlichen Erlass); städtefeindlich, da auch die Städte den Territorialherren im Wege standen; von Kaiser Friedrich II. 1232 in Cividale bestätigt. Vorausgegangen war 1220 die Confoederatio für die geistlichen Fürsten.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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