Statutum in favorem principum

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    1231 von Kaiser Friedrichs II. Sohn Heinrich (VII.) erlassenes Reichsgesetz, von den Fürsten erzwungen, beschnitt die Rechte des Königs in den landesherrlichen Territorien; entscheidender Schritt zur Ausbildung der Landeshoheit und Machtentfaltung der "Landesherren" (Ausdruck erstmals in diesem königlichen Erlass); städtefeindlich, da auch die Städte den Territorialherren im Wege standen; von Kaiser Friedrich II. 1232 in Cividale bestätigt. Vorausgegangen war 1220 die Confoederatio für die geistlichen Fürsten.