Stand-by-Betrieb

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    auch: Standby-Betrieb;

    stromsparender Bereitschaftszustand von Geräten (auch PC, Monitor usw.), die zwar eingeschaltet sind, aber gerade nicht benutzt werden. PC-Komponenten können z.B. durch APM in diesen Betriebszustand geschaltet werden, meist nach einer vorgegebenen Zeit, während der keine Benutzeraktionen registriert werden. Im Stand-by-Betrieb wird weiterhin eine bestimmte Menge Restenergie benötigt, z.B. für den Refresh des Arbeitsspeichers. Jedwede Tastatureingabe oder Mausaktion schaltet wieder zum Normalbetrieb um.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.