Sonderausgaben
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bei der Einkommensbesteuerung absetzbare Ausgaben, die weder zu Werbungskosten noch zu Betriebsausgaben zählen; z.B. Beiträge zur Krankenkasse, Sozial-, Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, zu Bausparkassen, Kirchensteuer, Spenden für karitative und wissenschaftliche Zwecke. Teilweise absetzbar sind auch Unterhaltszahlungen (z.B. für den geschiedenen Ehegatten) und Ausbildungsausgaben.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |