Sonderausgaben

    Aus WISSEN-digital.de

    bei der Einkommensbesteuerung absetzbare Ausgaben, die weder zu Werbungskosten noch zu Betriebsausgaben zählen; z.B. Beiträge zur Krankenkasse, Sozial-, Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, zu Bausparkassen, Kirchensteuer, Spenden für karitative und wissenschaftliche Zwecke. Teilweise absetzbar sind auch Unterhaltszahlungen (z.B. für den geschiedenen Ehegatten) und Ausbildungsausgaben.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.