Schulpflicht

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    die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule (Grundschule, Regelschule bzw. Realschule, Gymnasium, Förderschule) für Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren; umfasst neun oder zehn Jahre; danach Berufsschulpflicht (ersetzbar durch Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums). Die Schulpflicht endet mit Erreichung der Volljährigkeit. Einzelnes bestimmen die Gesetze der Bundesländer.