Volljährigkeit

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    auch: (veraltet) Mündigkeit, Großjährigkeit;

    Lebensalter, mit dem der Mensch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzt; die entsprechende Altersgrenze wird in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs erreicht (vgl. § 2 Bürgerliches Gesetzbuch; seit 1975, vorher bei Vollendung des 21. Lebensjahrs; in der DDR lag die Grenze schon seit 1950 bei Vollendung des 18. Lebensjahrs), in Österreich mit der Vollendung des 19. und in der Schweiz des 20. Lebensjahrs.