Schickschuld

    Aus WISSEN-digital.de

    insbesondere beim Versendungskauf; der Ort der Leistungshandlung ist der Wohnsitz des Schuldners. Der Schuldner ist verpflichtet die Geldschuld auf seine Kosten und Gefahr dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. Zu unterscheiden von Bringschuld und Holschuld.