Schaden

    Aus WISSEN-digital.de

    jeder erlittene Nachteil durch bestimmte Vorkommnisse, insbesondere der Verlust von Rechtsgütern; ist in der Regel zu entschädigen (Befriedigung des entstandenen Schadensersatzanspruchs); es gibt materiellen Schaden (Vermögensschaden, z.B. Geld, Sachen) und immateriellen Schaden (Nichtvermögensschaden, z.B. Verletzung der Ehre oder der Gesundheit).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.