Rasterfahndung

    Aus WISSEN-digital.de

    In den 1960er Jahren vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) eingeführt, ist die Rasterfahndung eine systematisierte polizeiliche Fahndungsform, bei der (mithilfe des Computers) große Mengen an Datensätzen auf spezielle, beim Straftäter bekannte oder vermutete Merkmale (z.B. Nationalität, Geschlecht, Körpergröße etc.) abgefragt werden. Unter besondere Merkmale für die Rasterfahndung fällt z.B. die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Alle Personen, die unter die zu fahndenden Kategorien fallen, werden zunächst als verdächtig eingestuft.

    Bei der Terroristenfahndung spielt die Rasterfahndung eine große Rolle, beispielsweise wurden durch sie die Hamburger Terroristen vom 11. September 2001 ermittelt. Sie bleibt aber ein politischer Streitpunkt, weil der Datenschutz durch sie gefährdet ist, und darf deshalb nur bei erheblichen Straftaten angewendet werden. 2002 führte die Frage nach der generellen Zulässigkeit der Rasterfahndung zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.