Petitionsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    in der Verfassung garantiertes Recht für jedermann, sich mit einem Anliegen an die dafür zuständigen Organe zu wenden, um sich gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligung oder Ungleichbehandlung zu wehren. In Deutschland ist das Petitionsrecht laut Artikel 17 GG ein Grundrecht; der Bundestag verfügt über einen Petitionsausschuss.