Parteiverrat
Aus WISSEN-digital.de
strafbares Vergehen eines Anwalts, der in einer Rechtssache pflichtwidrig beiden Parteien dient.
Gemäß § 356 Abs. 1 StGB wird ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient. Nach Abs. 2 wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft, wenn derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei handelt.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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