Nichtigkeitsklage
Aus WISSEN-digital.de
Klage im Zivilprozess (§ 579 Zivilprozessordnung), in der die Nichtigkeit eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Eine Nichtigkeitsklage wird betrieben, um ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wegen Verfahrensmängeln wieder aufzunehmen; daneben ist sie eine Klage, um eine Ehe für nichtig zu erklären (z.B. § 23 Ehegesetz) oder um die Gründung einer Kapitalgesellschaft wegen eines Mangels der Satzung nichtig zu machen.
Kalenderblatt - 30. April
1849 | Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab. |
1945 | Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet. |
1975 | Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick