Nichtigkeitsklage

    Aus WISSEN-digital.de

    Klage im Zivilprozess (§ 579 Zivilprozessordnung), in der die Nichtigkeit eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Eine Nichtigkeitsklage wird betrieben, um ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wegen Verfahrensmängeln wieder aufzunehmen; daneben ist sie eine Klage, um eine Ehe für nichtig zu erklären (z.B. § 23 Ehegesetz) oder um die Gründung einer Kapitalgesellschaft wegen eines Mangels der Satzung nichtig zu machen.

    Kalenderblatt - 30. April

    1849 Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab.
    1945 Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet.
    1975 Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende.