Mutterrecht

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    1. auch: Matriarchat, Gynaikokratie (Frauenherrschaft);

    im Gegensatz zum Vaterrecht (Patriarchat) die von der Mutter her bestimmte Ordnung der Familie, z.B. bei den Irokesen.

    1. eine von Bachofen 1861 aufgestellte Theorie, begründet v.a. auf die rechtlichen Zustände bei den alten Lykern, über die Herodot deutlich berichtete. Sie geht von der Annahme einer mutterrechtlichen Entwicklungsstufe in allen frühen Gesellschaften aus. Die Theorie wurde erhärtet durch Vergleiche mit ähnlichen Einrichtungen der Lokren, Karer, Kreter usw. sowie durch entsprechende Deutung mythischer Überlieferungen. Die an den Anfang aller geschichtlichen Entwicklung gestellte mutterrechtliche Kulturperiode wird jedoch mittlerweile in ihrer Allgemeingültigkeit bestritten.

    Kalenderblatt - 4. Mai

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