Misstrauensvotum
Aus WISSEN-digital.de
in parlamentarischen Regierungssystemen festgelegte Regelung, durch die in besonderer Abstimmung dem Regierungschef, einzelnen Ministern oder der Gesamtregierung das Vertrauen entzogen werden kann.
In der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz (Artikel 67) nur das konstruktive Misstrauensvotum zulässig, bei dem dem regierenden Bundeskanzler nur bei gleichzeitigem Vorschlag eines Nachfolgers das Misstrauen ausgesprochen werden darf. Beim so genannten destruktiven Misstrauensvotum kommt es nicht gleichzeitig zur Wahl eines Nachfolgers.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
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1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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