Lichtschranke

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    Eine Lichtschranke ist eine Strahlenschranke für sichtbares Licht oder Licht aus dem unsichtbaren Spektralbereich. Eine solche Anlage besteht aus einem Lichtsender und einem Fotodetektor (Fotodiode oder Fototransistor) mit nachgeschaltetem Schaltverstärker zur Auslösung eines elektrischen Signals. Der Lichtsender erzeugt einen gebündelten Lichtstrahl. Als Strahlungsquellen können dabei z.B. Glühlampen, Glimmlampen oder Leuchtdioden dienen. Der Strahl wird durch eine Linse auf einen Fotodetektor gebündelt. Wird der Lichtweg durch eine Person oder einen Gegenstand unterbrochen, kommt es zur Auslösung eines elektrischen Signals.

    Eine spezielle Lichtschranke ist die Reflexionslichtschranke, bei der einer Kombination von Lichtsender und -empfänger ein passiver Reflektor (z.B. ein Spiegel) gegenübersteht. Bei einer solchen Anordnung ist nur für eine Seite der Anlage eine elektrische Zuleitung erforderlich.

    Anwendung finden Lichtschranken z.B.:

    - zur Geschwindigkeitsmessung im Sport und bei der Verkehrsüberwachung

    - zur Steuerung von Prozessen an Maschinen und Anlagen

    - zur Steuerung für automatische Türöffner, Rolltreppen, Förder- und Transportbänder

    - zur Überwachung in elektrischen Warnanlagen (z.B. als Einbruchsicherung)

    - zur Zählung von Personen und Gegenständen.