Kündigung

    Aus WISSEN-digital.de

    einseitiges Verlangen einer Partei nach Auflösung eines geltenden Vertragsverhältnisses.

    Ordentliche Kündigung: Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist.

    Außerordentliche Kündigung: fristlos, bei wichtigem Grund.

    Siehe auch Kündigungsschutz.