Kündigung
Aus WISSEN-digital.de
einseitiges Verlangen einer Partei nach Auflösung eines geltenden Vertragsverhältnisses.
Ordentliche Kündigung: Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist.
Außerordentliche Kündigung: fristlos, bei wichtigem Grund.
Siehe auch Kündigungsschutz.
Kalenderblatt - 27. April
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