Kleptomanie

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch) zwanghafter Trieb zu stehlen, bedingt durch eine Neurose. Dabei besteht keine Absicht, sich zu bereichern oder andere zu schädigen. Personen mit diagnostizierter Kleptomanie werden vor Gericht oft als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig eingestuft. .