Kauf
Aus WISSEN-digital.de
gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der eine Teil zur Übertragung einer Sache (Sachkauf, § 433 Bürgerliches Gesetzbuch), eines Rechts (Rechtskauf, § 453 Abs. 1, 1. Alt.) oder sonstigen Gegenständen (§ 433 Abs. 1, 2. Alt.), der andere Teil zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Siehe auch Kaufvertrag.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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