Jugendgericht
Aus WISSEN-digital.de
§ 33 Jugendgerichtsgesetz, speziell für jugendliche Straftäter zuständiges Gericht. Gemäß Absatz 2 sind Jugendgerichte der Strafrichter als Jugendrichter, das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) und die Strafkammer (Jugendkammer). Nach § 33a Jugendgerichtsgesetz besteht das Jugendschöffengericht aus dem Jugendrichter als Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen, wobei bei Hauptverhandlungen die Schöffen aus einem Mann und einer Frau bestehen sollen.
Kalenderblatt - 4. Mai
1699 | Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. |
1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
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