Jagdrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Befugnis zum Jagen und Hegen wildlebender Tiere und sich diese anzueignen, bezogen auf ein bestimmtes Areal. Mit dem Recht zum Jagen ist die Pflicht, das Wild zu hegen, verbunden (vgl. § 1 Bundesjagdgesetz). Zusätzlich muss ein Jagdschein vorhanden sein.
    1. die Gesamtheit der auf die Jagd bezogenen Rechtsvorschriften (Bundesjagdgesetz).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.