Jagdrecht
Aus WISSEN-digital.de
- Befugnis zum Jagen und Hegen wildlebender Tiere und sich diese anzueignen, bezogen auf ein bestimmtes Areal. Mit dem Recht zum Jagen ist die Pflicht, das Wild zu hegen, verbunden (vgl. § 1 Bundesjagdgesetz). Zusätzlich muss ein Jagdschein vorhanden sein.
- die Gesamtheit der auf die Jagd bezogenen Rechtsvorschriften (Bundesjagdgesetz).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |