Jagdschein

    Aus WISSEN-digital.de

    urkundliche Bestätigung der Erlaubnis zum Jagen. Nach § 15 ff. Bundesjagdgesetz muss, wer die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 3). Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht (§ 15 Abs. 5). Es gibt den Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre und den Tagesjagdschein für höchstens vierzehn aufeinander folgende Tage. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen Falknerjagdschein mit sich führen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, für die Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Jagdschein kann entzogen oder untersagt werden.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.