Interim

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "inzwischen")

    1. Zwischenzeit.
    1. Zwischenzustand, Zwischenlösung, vorläufige Regelung.
    1. in der Reformationszeit einstweilige reichsgesetzliche Kompromisslösung in Glaubenssachen. Augsburger Interim 1548 (im Leipziger Interim für Sachsen und Brandenburg zugunsten der Protestanten abgeschwächt): Das Augsburger Interim gewährte den Protestanten Laienkelch und Priesterehe, rief aber auf katholischer wie protestantischer Seite Misstrauen und weitgehende Ablehnung hervor und wurde durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 aufgehoben.