Interim
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch "inzwischen")
- Zwischenzeit.
- Zwischenzustand, Zwischenlösung, vorläufige Regelung.
- in der Reformationszeit einstweilige reichsgesetzliche Kompromisslösung in Glaubenssachen. Augsburger Interim 1548 (im Leipziger Interim für Sachsen und Brandenburg zugunsten der Protestanten abgeschwächt): Das Augsburger Interim gewährte den Protestanten Laienkelch und Priesterehe, rief aber auf katholischer wie protestantischer Seite Misstrauen und weitgehende Ablehnung hervor und wurde durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 aufgehoben.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
Magazin
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