Interessengemeinschaft
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch) Abk.: IG;
- Personen oder Gruppen schließen sich vertraglich zusammen, um einen oder mehrere gemeinsame Interessen zu wahren oder zu fördern.
- mehrere Unternehmen verbinden sich, um ihre ökonomischen Interessen zu sichern. Die einzelnen Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, der erzielte Gewinn/Verlust wird auf die Mitglieder der IG verteilt. In manchen Fällen ist die IG der Vorläufer der Konzernbildung.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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