Interessengemeinschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Abk.: IG;

    1. Personen oder Gruppen schließen sich vertraglich zusammen, um einen oder mehrere gemeinsame Interessen zu wahren oder zu fördern.
    1. mehrere Unternehmen verbinden sich, um ihre ökonomischen Interessen zu sichern. Die einzelnen Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, der erzielte Gewinn/Verlust wird auf die Mitglieder der IG verteilt. In manchen Fällen ist die IG der Vorläufer der Konzernbildung.

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.