Immunität (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "Befreiung")

    1. parlamentarische Immunität: gesetzlicher Schutz der Abgeordneten eines Parlaments vor strafrechtlicher Verfolgung. Der Abgeordnete darf nur mit Genehmigung des Parlaments strafrechtlich verfolgt werden zum Schutze der Funktionsfähigkeit des Parlaments.

    Geschichte:

    Im Mittelalter aus spätrömischen Anfängen entwickeltes Sonderrecht für das Königsgut und die durch den König privilegierte kirchliche und weltliche Grundherrschaft (erstmals im Pariser Edikt Chlotars II. 614 anerkannt). Hauptinhalt war die Freiheit von Steuern und öffentlichen Lasten sowie die Ausklammerung aus der Zuständigkeit der ordentlichen öffentlichen Gerichte. Oft entwickelte sich die Immunität parallel zur Landeshoheit. Auch die Stadt war besonders im späten Mittelalter meist eine Immunität (also ein eigener Gerichtsbezirk).

    1. Immunität der Diplomaten (Exterritorialität): deren gesetzlicher Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung.
    1. Kirchenrecht: Entlastung bzw. Befreiung der Geistlichen von bestimmten staatlichen Abgaben.

    Kalenderblatt - 30. April

    1849 Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab.
    1945 Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet.
    1975 Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende.