Idealkonkurrenz
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Tateinheit (§ 52 Strafgesetzbuch); ein und dieselbe Tat verstößt gegen mehrere Strafgesetze oder gegen ein und dasselbe Strafgesetz mehrmals. Strafverfolgung ergeht nach dem Gesetz mit dem höchsten gesetzlich vorgegebenen Strafmaß; z.B. jemand beleidigt mit seinen Worten mehrere gleichzeitig; jemand verletzt unter Alkoholeinfluss einen anderen mit seinem Fahrzeug.
Siehe auch Realkonkurrenz
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |