Realkonkurrenz

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    Tatmehrheit; hat ein Täter mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, so werden diese Taten nicht einzeln durch mehrere Freiheits- oder Geldstrafen bestraft, sondern durch eine Gesamtstrafe (vgl. § 53 Strafgesetzbuch).