Ich-AG

    Aus WISSEN-digital.de

    Konzept zur Beschäftigungsförderung und zum Abbau von Schwarzarbeit durch ein spezielles Zuschusssystem als Vorstufe zur Selbstständigkeit.

    Die Zuschüsse, die für drei Jahre vom Arbeitsamt gezahlt werden, orientieren sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes, der bislang gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und der Einkommenshöhe der Ich-AG. Bis zu einer Verdienstgrenze von 25 000 € pro Jahr besteht eine Pauschalversteuerung von 10 % bei voller Sozialversicherungspflicht. Die Ich-AG kann auf mitarbeitende Familienmitglieder ausgeweitet werden ("Familien-AG"). Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe dürfen so viele Ich-AG-Inhaber anstellen, wie reguläre Mitarbeiter vorhanden sind.

    "Ich-AG" wurde zum Unwort des Jahres 2002 gewählt.