Agentur für Arbeit

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    Die Agenturen für Arbeit sind die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Bis 2004 verwendete man die Bezeichnung "Arbeitsamt" für die einzelnen Dienststellen. Die Agenturen wenden sich mit ihren Leistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber.

    Zu ihren Aufgaben (nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuchs, vor 1998 Arbeitsförderungsgesetz) gehören Arbeitsförderung; Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen; Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen; Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz (siehe Arbeitslosengeld); Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; Förderung der beruflichen Rehabilitation; Arbeitgeberberatung; Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden; Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen; Bekämpfung illegaler Beschäftigung und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen; Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern; Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken.

    Seit 2002 haben Arbeitslose erstmals einen Anspruch auf die Einschaltung eines privaten Vermittlers.