Hochschulen

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    Oberbegriff für höhere wissenschaftliche Forschungs- und Lehranstalten. Älteste Form der Hochschule ist die Universität, hinzu kamen die Technische Hochschule und die Fachhochschule. Hochschularten in Deutschland:

    1. Wissenschaftliche Hochschulen für Forschung, Lehre und Ausbildung mit eigener Hochschulverfassung, akademischer Selbstverwaltung, Promotionsrecht, unterstehen den Kultusministerien der Länder; darunter fallen die Universitäten, Technischen Hochschulen, Gesamthochschulen;

    2. theologische und kirchliche Hochschulen;

    3. Kunsthochschulen;

    4. Musikhochschulen;

    5. Sporthochschulen;

    6. Pädagogische Hochschulen;

    7. private Hochschulen;

    8. Fachhochschulen.

    Kalenderblatt - 30. April

    1849 Preußens König Friedrich Wilhelm IV. lehnt die von der Nationalversammlung ausgearbeitete neue Verfassung endgültig ab.
    1945 Der Führer der NSDAP, Adolf Hitler, nimmt sich und seiner Ehefrau Eva Braun das Leben. Er entflieht damit der Rechtfertigung seiner Verbrechen. Eine Woche später wird die Kapitulation der Deutschen unterzeichnet.
    1975 Südvietnam kapituliert bedingungslos, damit ist der Vietnamkrieg zu Ende.