Hauptverfahren
Aus WISSEN-digital.de
im Strafprozess der mit dem Beschluss auf Eröffnung des Hauptverfahrens beginnende, mit der Verkündung des Urteils endende Verfahrensabschnitt. Er gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 213 ff. Strafprozessordnung) und die Hauptverhandlung (§§ 226 ff. Strafprozessordnung) selbst. Im Hauptverfahren prüft das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist.
Das Hauptverfahren schließt sich an das Zwischenverfahren an, das wiederum an das Vorverfahren anknüpft.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
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