Handlung (Strafrecht)
Aus WISSEN-digital.de
Im Strafrecht versteht man unter Handlung das menschliche, vom Willen getragene Verhalten, das durch Tun oder Unterlassen zu einem Straftatbestand führt. Der Handlungsbegriff wird in kausal, sozial und final unterschieden. Keine Handlungen im Sinne des Strafrechts sind reine Reflexbewegungen und Verhaltensweisen im Zustand völliger Bewusstlosigkeit.
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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