Gewerbefreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    § 1 Gewerbeordnung, Art. 12 Grundgesetz; Anspruch gegenüber Staat und Gemeinde, jedes Gewerbe oder jeden Beruf ohne besondere Genehmigung betreiben zu können, soweit nicht Verfassung und Gesetz Einschränkungen enthalten.