Geschwulst

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    auch: Tumor;

    krankhafte Vermehrung oder Neubildung von Gewebe, die ohne direkt erkennbare Ursache auftritt. Unterscheidung zwischen gutartiger (benigner) (z.B. Lipom, Myom, Fibrom) und bösartiger (maligner) Geschwulst (z.B. Karzinom und Sarkom).

    Eine Geschwulst kann außerdem durch die Ansammlung von Flüssigkeiten (Eiter, Blut usw.) oder Luft erzeugt werden. Meist versteht man darunter entzündliche oder nicht entzündliche Wucherungen von der Größe einer Warze bis zu Kopfgröße.

    Sie können gutartig (benigne) verlaufen, wenn sie die Umgebung nicht zerstören und bösartig (maligne, krebsartig), wenn sie sich infiltrierend in die Umgebung hineinfressen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.