Fluoreszenz

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    Eigenschaft einiger Stoffe (Flussspat, Uransalze), nach Einwirkung von Licht-, Röntgen- oder anderen Strahlen selbst (farbig) zu leuchten: Emission von Licht- oder anderer Strahlung beim Auftreffen von Photonen- oder Korpuskularstrahlung auf einen Stoff, ohne die erregende Strahlungsquelle nicht existent. Fluoreszenz wird durch die Anregung von Elektronen hervorgerufen, die Stoffe zeigen kein Nachleuchten, d.h. mit dem Ende der Bestrahlung (oder kurz darauf) endet auch das Licht, die Elektronen kehren also in ihren Grundzustand zurück. Viele Stoffe können durch z.B. ultraviolette (unsichtbare) Strahlung zu Fluoreszenz angeregt werden: zu Strahlung geringerer Frequenz, also zu sichtbarem Leuchten als einem Effekt, der für präzise Analysemethoden genutzt wird. Das Glas von Röntgen-, Oszillografen-, Fernseh-, Computer- und Radarbildschirmröhren enthält eine fluoreszierende Beschichtung, die durch Beschuss mit Elektronenstrahlen zum Leuchten angeregt wird und so z.B. Schriftzeichen sichtbar werden lässt.