Feindstaatenklausel

    Aus WISSEN-digital.de

    Bestimmung der UN-Charta von 1945, die Zwangsmaßnahmen gegen Staaten erlaubt, die im Zweiten Weltkrieg gegen einen der Unterzeichnerstaaten der Charta Krieg führten (Deutschland, Japan und Italien) und erneut den Frieden bedrohen. In diesem Fall müssen für Sanktionen gegen ehemalige Feindstaaten keine Beschlüsse des Sicherheitsrats erwirkt werden. Die Feindstaatenklausel hat seit der Wiedereinbindung der ehemaligen Feindstaaten in die Völkergemeinschaft an Bedeutung verloren.